Platzordnung


Campingplatz Pilsensee GmbH & Co. KG, Am Pilsensee 2, 82229 Seefeld

 

Lieber Campinggast, 

wir freuen uns, dich auf unserem Campingplatz begrüßen zu dürfen und heißen dich herzlich willkommen! Wir
wünschen dir erholsame, fröhliche und unbeschwerte Urlaubstage. Bitte nimm generell Rücksicht auf alle
Anwesenden auf dem Platz. Vermeide bitte alles, was zu unnötigen Störungen der Campinggemeinschaft führt.
Behandle alle Anlagen schonend und pfleglich. Selbstverständlich ist Ordnung und Sauberkeit die Pflicht
eines jeden Einzelnen. Die Campingplatzordnung dient dazu, allen Gästen einen schönen und angenehmen
Aufenthalt zu ermöglichen. 

Anmeldung
1. Gäste des Campingplatzes (Platz) haben sich bei der Anreise vor dem Betreten bzw. Befahren des Platzes
an der Rezeption anzumelden (Check-in). Bei Anreise außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption ist
die Anmeldung unverzüglich nach Wiederöffnung der Rezeption am nächsten Tag vorzunehmen.
Jahrescamper benötigen den Jahresausweis.
2. Die Gäste sind verpflichtet, ihre Besucher, bevor diese den Platz betreten oder befahren, an der Rezeption
anzumelden. Die aktuelle Preisliste gilt entsprechend.
3. Kraftfahrzeuge jeder Art dürfen nur nach Anmeldung an der Rezeption auf den Platz gefahren werden.
4. Hunde sind vor dem Verbringen auf den Platz ebenfalls an der Rezeption anzumelden.
5. Der Zutritt zum Platz bzw. die Einfahrt durch die Schranke, ist nur mit gültiger Campinganmeldung für
alle Insassen gestattet. Die Einfahrtkarte dient nicht als Ausweis, sondern ist nur zum Öffnen der
Schranke bestimmt.

Stellplatz
1. Beim Check-in erhält jeder Gast eine Anmeldebestätigung/Rechnung, auf der der zugewiesene Stellplatz vermerkt ist. Ein Stellplatzwechsel ist nur mit schriftlicher Zustimmung bzw. in Abstimmung mit der Rezeption zulässig.
2. Kraftfahrzeuge der Gäste sind auf dem eigenen Stellplatz, auf den ausgewiesenen Parkplätzen entlang
der Kastanienallee oder außerhalb der Schranke abzustellen. Tagesbesucher dürfen Kraftfahrzeuge nur
mit ausdrücklicher Zustimmung der Rezeption auf den Platz fahren; sie dürfen nachts nicht auf dem Platz verbleiben.
3. Führt die Größe von Wohnwagen, Kraftfahrzeug, Wohnmobil, Anhänger etc. dazu, dass für das Abstellen
aller mitgebrachter Fahrzeuge und/oder Anhänger mehr Platz benötigt wird als ein Stellplatz umfasst, so
sind so viele Stellplätze zu buchen und zu bezahlen, wie die Fahrzeuge und/oder Anhänger insgesamt an
Stellfläche in Anspruch nehmen.
4. Es ist unzulässig, freie Stellplätze ohne vorherige Anmeldung und schriftliche Zustimmung der Rezeption
zu nutzen – gleich in welcher Form auch immer. Gleiches gilt auch für das Ändern oder Verschieben von
Stellplatzgrenzen. Wer freie Stellplätze eigenmächtig nutzt muss für die gesamte Nutzungsdauer den
regulären Preis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 € bezahlen.
5. Der Stellplatz ist während des Aufenthalts durch den Gast sauber und in einem ordentlichen,
aufgeräumten Zustand zu halten.
6. Um den Rasen zu schonen, dürfen Plastikfolien, Teppiche und ähnliches nicht auf dem Stellplatz
ausgelegt werden. Dies gilt auch das Auslegen in Vorzelten.
7. Das Abgrenzen der Standplätze mittels Zäunen, Absperrbändern, Ketten, Gräben, Einfriedungen, Seilen
oder auf sonstige Weise ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere auch für das Absperren und Maßnahmen
jeder Art zur Verhinderung der Nutzung von Nachbarstellplätzen oder Wegen und Straßen. Es ist darauf
zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder andere Gegenstände gefährdet wird.
8. Jegliche Veränderung am Stellplatz – gleich ob baulicher, gärtnerischer oder nutzungstechnischer Art ist
untersagt.
9. Nägel, Schrauben, Befestigungshaken, Drahtschlingen, Kabelbinder oder andere scharfkantige
Gegenstände dürfen an Bäumen, Hecken oder Sträuchern nicht angebracht werden. Keinesfalls dürfen
Nägel, Schrauben oder andere Spitze Gegenstände auf den Boden der Stellplätze gelangen.
Heruntergefallene Gegenstände dieser Art sind vom Stellplatz bei Abreise restlos zu entfernen.
10. Belegte Stellplätze dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der jeweiligen Standplatznutzer betreten oder
überquert werden.

Ruhezeiten
1. Bitte nimm grundsätzlich Rücksicht auf deine Mitcamper und vermeide bitte unnötigen Lärm. Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. Während dieser Zeit
gilt absolute Ruhe auf dem gesamten Gelände. Fußballspielen nahe von belegten Plätzen ist nicht gestattet.
2. Radio- und Fernsehgeräte, CD- sowie MP3-Player oder ähnliche Geräte dürfen nur mit so einer
Lautstärke betrieben werden, dass die Beschallung über den eigenen Stellplatz nicht hinausgeht.
3. In der Zeit von 12:30 bis 14:00 Uhr dürfen Gäste keine lärmintensiven Arbeiten durchführen, d.h.
insbesondere keine motorbetriebenen Gartengeräte und/oder Elektrowerkzeuge in Betrieb nehmen.
4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass lärmintensive Arbeiten durch das Betriebspersonal je nach betrieblicher Erfordernis ausgeführt werden müssen; dies kann auch in der Mittagszeit oder in Ausnahmefällen während der Nachtruhe sein und schließt die Nutzung von Maschinen und Kraftfahrzeugen ein. 

Verkehr
1. Auf dem gesamten Platz gilt die Straßenverkehrsordnung. Der gesamte Platz ist als verkehrsberuhigter
Bereich ausgelegt, d.h. insbesondere, dass Kraftfahrzeuge nur im Schritttempo fahren dürfen und Kinder
überall auch auf den Straßen spielen dürfen. Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer haben gegenseitig
aufeinander Rücksicht zu nehmen. Fahrzeuge dürfen nur auf den befestigten Straßen benutzt werden.
Fahren mit motorisierten Fahrzeugen ist im Platzbereich nur für die An- u. Abfahrt erlaubt. Darüber
hinaus bitten wir dich, dein Fahrzeug auf dem Campinggelände nur zu bewegen, wenn dies unbedingt
erforderlich ist.
2. Das Führen von Fahrzeugen aller Art unter Alkohol-, Rauschmittel- oder Drogeneinfluss sowie die
Wahrnehmungsfähigkeit einschränkenden Medikamenteneinfluss ist verboten. Kraftfahrzeuge dürfen auf
dem Platz nur von Gästen gefahren werden, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Kinder dürfen
ausnahmslos auf dem Platz in Kraftfahrzeugen nur befördert werden, wenn sie mit den gesetzlich
vorgeschriebenen Rückhaltesystemen transportiert werden (Kindersitze).
3. Die Schrankenanlage und sämtliche Straßen und Wege des Campingplatzgeländes müssen Tag und Nacht
zum jederzeitigen Befahren für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden. Das Abstellen von Fahrzeugen
oder sonstigen Gegenständen auf allen Straßen und Wegen ist deshalb nicht gestattet. Widerrechtlich
abgestellte Fahrzeuge oder Gegenstände werden, falls der Eigentümer nicht unverzüglich festgestellt
werden kann, auf dessen Kosten entfernt.
4. Sachbeschädigungen von Campingplatzeinrichtungen jeglicher Art mit Fahrzeugen oder auf sonstige
Weise sind unverzüglich dem Verwaltungspersonal zu melden.
5. Fahrten mit Kraftfahrzeugen sind für Gäste während der Nachtruhe untersagt. Ausgenommen hiervon
ist die Spätanreise. Gäste, die während der Nachtruhe zum Platz zurückkommen, können ihr Fahrzeug
auf dem Parkplatz vor der Schranke abstellen. Bitte beachte, dass die Schrankenanlage während der
Nachtruhe geschlossen bleibt; Rettungsfahrzeuge können jedoch jederzeit ein- und ausfahren. Bitte
verständige daher in Notfällen die Rettungsleitstelle und gib dort deine Stellplatznummer an.
In der Zeit von 12.30 bis 14.00 Uhr werden die Gäste gebeten, auf Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf dem
Platz nach Möglichkeit zu verzichten.

Haustiere
1. Gut erzogene Hunde sind auf unserem Platz willkommen. Die Hundebesitzer haben zu beachten,
dass Hunde immer an der Leine zu führen sind, sie dafür Sorge zu tragen haben, dass die Hunde nicht auf
fremde Stellplätze oder öffentliche Flächen oder in Gebäude laufen, sie Verunreinigungen wie Hundekot
umgehend rückstandsfrei zu entfernen haben (bitte Beutel verwenden), Hunde in den Freizeitanlagen wie
Spielplätze und Sportanlagen nicht erlaubt sind.
2. Hunde, die nicht gechipt sind und/oder über keinen Tierausweis verfügen und/oder über keine zum
Zeitpunkt des Aufenthaltes gültige Tollwutimpfung verfügen, sind auf dem Platz nicht erlaubt. Ebenso
dürfen keine Hunde auf den Platz, die gemäß den bayerischen Gesetzten als gefährliche Hunde bzw.
Kampfhunde eingestuft sind.
3. Sanitärgebäude (Ausnahme Hundedusche), Mietobjekte und Spielbereiche dürfen mit Hunden nicht
betreten werden. Es gilt ein Hundebadeverbot vom 15.Mai bis 15.September im Pilsensee. Bei Verstoß
müssen 25,-€ je Einzelfall abgerechnet werden.
4. Andere Tiere dürfen von Gästen nicht auf den Campingplatz verbracht werden.

Müll, Entsorgung
1. Jeder Gast trägt für die Beseitigung und Entsorgung seines Abfalls die persönliche Verantwortung.
Sämtlicher Müll ist über unseren hauseigenen Recyclinghof (Müllstation) durch den Gast selbst durch
Einwurf in die Container zu entsorgen. Dabei ist die vorgeschriebene Mülltrennung zu beachten. Die
Container dürfen jeweils nur mit den zulässigen Abfällen gefüllt werden. Generell dürfen nur die
üblicherweise auf einem Stellplatz anfallenden Reise- und Grünabfälle bei uns entsorgt werden. Alle
übrigen Abfälle sind vom Gast selbst kostenpflichtig bei den öffentlich vorgegebenen Stellen zu
entsorgen. Dies gilt insbesondere auch für Sperrmüll jeder Art und Bauabfälle wie Gehwegplatten,
Pflastersteine, Rasengittersteine etc.
2. Die Abwässer aus den Abwasserbehältern von Wohnwagen und Wohnmobilen dürfen ausschließlich
in den dafür vorgesehenen Entsorgungsstationen (Chemie-Entleerung) entsorgt werden, wobei zur
Vermeidung von unnötiger Geruchsbelästigung immer das vorgesehene Zusatzmittel zu verwenden
ist. Ebenso sind alle im Vorzelt oder anderweitig auf dem Stellplatz anfallenden Abwässer in geeigneten
Behältern aufzufangen und in den Entsorgungsstationen zu entsorgen.
3. Das Lagern von Abfällen jeder Art ist auf den Stellplätzen nicht gestattet. Ausgenomen hiervon ist
lediglich pro Wohnwagen, Zelt oder Wohnmobil die Zwischenlagerung von Müll in einemgeschlossenen
haushaltsüblichen Mülleimer mit einem Fassungsvermögen von maximal 50 Litern.
4. Verbotswidrig oder unsachgemäß abgelagerte Abfälle werden durch den Betreiber auf Kosten des
Verursachers entsorgt. Hierzu zählt insbesondere auch das Ablagern von Grünabfällen auf öffentlichen
Flächen und auf Nachbarstellplätzen.

Sanitäre Anlagen, Außenwasserstellen
1. Bitte achte bei Benutzung der Sanitäranlagen auf Sauberkeit und Ordnung und verlasse diese
im gleichen Zustand, wie du sie vorgefunden hast. Die nachfolgenden Gäste werden es dir danken.
Bitte wirf keine Abfälle und keine Feuchttücher in die Toiletten. Bitte beachte auch die
Kennzeichnung der Spülbecken im Innen- und Außenbereich bezüglich des vorgesehenen Einsatzzwecks.
In Geschirrspülbecken darf keine Wäsche gewaschen werden; umgekehrt stehen die Waschtische zum
Wäsche waschen nicht zum Geschirrspülen zur Verfügung.
2. Das Rauchen, die Mitnahme von Flaschen und Gläsern sowie anderer gefährlicher Gegenstände in die
Sanitärgebäude ist nicht gestattet. Kinder bis 6 Jahre dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär-
und Toilettenräume.
3. Tiere dürfen in die Sanitäranlagen nicht mitgenommen oder gebadet werden. Eine Hundedusche steht
Ihnen zur Verfügung.
4. Die technischen Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei Störungen oder Problemen sowie
Verschmutzungen oder Beschädigungen bitten wir dich, umgehend die Rezeption zu informieren.
5. Bitte habe Verständnis, dass wir für die täglichen umfassenden Reinigungsarbeiten die
Sanitärgebäude ganz oder teilweise für in der Regel ein bis zwei Stunden sperren müssen. Die einzelnen
Sanitärgebäude werden zeitlich versetzt gereinigt, so dass immer genügend Sanitärgebäude für die Gäste
zugänglich sind.
6. Wasser ist ein kostbares Gut. Bitte gehe in jeder Situation sparsam damit um.
7. Das Waschen von Kraftfahrzeuge, Wohnwagen sowie Zelte oder ähnliches auf den Stellplätzen ist aus
Gründen des Umweltschutzes strikt untersagt.

Freizeitanlagen
1. Zum Spielen steht Kindern unser Kinderspielplatz zur Verfügung; das Einbringen von Gegenständen in
die Fallschutzbereiche ist untersagt.
2. Die Benutzung aller Anlagen, insbesondere der Stege und der Spielplätze, erfolgt auf eigene Gefahr. Am
Pilsensee gibt es nur eine eingeschränkte Badeaufsicht. Beachte hierzu die Information der
Wasserwacht (Infotafel an Gebäude). Die Eltern sind für die Aufsicht ihrer Kinder bei der Nutzung unserer
Freizeitanlagen selbst verantwortlich. Schäden an Freizeitanlagen sind umgehend der Rezeption zu melden.

Sicherheitsvorschriften, Brandschutz
1. Auf einem Stellplatz darf nicht mehr als eine in Betrieb befindliche (angeschlossene) Gasflasche sowie
eine volle Ersatz-Gasflasche gelagert werden. Leere Gasflaschen sind unverzüglich vom Stellplatz zu
entfernen und bei der Verkaufsstelle zurückzugeben. Gasflaschen dürfen ausdrücklich nur in den dafür
vorgesehenen Stellen gelagert werden, d.h. in den dafür vom Hersteller ausgewiesenen Plätzen im
Wohnwagen oder Wohnmobil bzw. bei Vorzelten in einem zugelassenen Gaskasten, der vollständig aus
nicht brennbarem Metall sein muss und standsicher zu verankern ist. Gasleitungen dürfen nur von
zugelassenen Fachbetrieben verlegt oder verändert werden. Es dürfen nur gasbetriebene Geräte auf den
Stellplatz verbracht werden, die eine ordnungsgemäße Betriebszulassung haben. Wohnwagen,
Wohnmobile und sonstige Gasleitungen (z.B. in Vorzelten) einschließlich ortsfester oder
ortsveränderlicher Gasgeräte sind auf dem Campingplatz nur erlaubt, wenn sie geprüft sind. Die
Gasprüfung ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf Veranlassung des Gastes innerhalb der Fristen
jeweils ohne Aufforderung durch einen zugelassenen Prüfer wiederholen zu lassen und durch Urkunde
der Rezeption nachzuweisen. Die Gäste sind darüber hinaus verpflichtet, alle behördlichen bzw. sonstigen
Vorschriften im Zusammenhang mit der Verwendung von Gasflaschen und gasbetriebenen Geräten
(Transport, Lagerung und Verwendung) zu beachten; der Gast haftet für alle Schäden, die durch von ihm
auf den Platz eingebrachte Gasflaschen, Gasleitungen und gasbetriebene Geräte entstehen.
2. Jeder Stellplatz verfügt über einen Stromanschluss. Ab Abnahmestelle ist jeder Gast für seinen
Stromanschluss und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften selbst verantwortlich. Es dürfen nur
zugelassene Euro-Stecker verwendet werden. Die Anschlussleitungen dürfen nicht länger als 25 Meter
sein und es sind nur für den Außenbereich zugelassene Gummischlauchleitungen gestattet. Beschädigte
Kabel dürfen nicht angeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für Schäden an Steckern oder
Kupplungen sowie am Mantel des Kabels. Kabel mit feuchten oder nassen Steckern und/oder Kupplungen
dürfen nicht angeschlossen werden. Für Kosten, die durch unsachgemäßen Elektroanschluss seitens des
Gastes verursacht werden, haftet der Gast (z.B. Auslösen des FI-Fehlerschutzschalters oder einer
Sicherung wegen feuchtem Stecker oder Überlastung). Die Anschlusskabel müssen so verlegt werden,
dass sie nicht über Wege und Straßen geführt werden und keine Stolpergefahr entsteht.
Anschlussleitungen, die auf Kabeltrommeln aufgerollt sind, sind vollständig abzurollen und auszulegen.
3. Auf dem gesamten Platz ist offenes Feuer verboten.
4. Grillen ist nur auf dem eigenen Stellplatz und an offiziell ausgewiesenen Stellen unter ständiger Aufsicht
einer erwachsenen Person erlaubt. Bitte nimm Rücksicht auf andere Gäste und vermeide unnötige Rauchentwicklung. Aus Sicherheitsgründen dürfen nur Holzkohle oder Grillbriketts verwendet werden. Zum Anzünden sind nur Grillanzünder zulässig; flüssige Grillanzünder und andere
Brandbeschleuniger sind verboten. Beim Verlassen des Grills muss die Glut vollständig mit Wasser
abgelöscht werden. Erst die vollständig abgekühlte Asche darf in den Restmüllcontainer entsorgt werden.
5. Das Lagern und Entzünden von Leuchtraketen, Leuchtmunition, Feuerwerkskörpern aller Art, Sprengstoff und dergleichen ist auf dem gesamten Platz untersagt. 

Notfalleinrichtungen, Notrufnummern
1. In Notfällen sind erreichbar:
a. Das Rezeptionsteam während der Öffnungszeiten (+Notfallhandy-Nummer: +49 151 54115187)
b. die Feuerwehr/Rettungsdienst: 112
c. die Polizei: 110
2. Ein Erste-Hilfe-Kasten steht an der Rezeption bereit. Bei Verletzungen ist die Wasserwachtstation
aufzusuchen, soweit die Station besetzt ist.
3. Feuerlöscher befinden sich über den gesamten Platz verteilt an bzw. in den Sanitärgebäuden an den
dort gekennzeichneten Plätzen. Bei Benutzung ist sofort die Rezeption zu verständigen.
4. Beim Ausbruch eines Feuers ist über die Notrufnummer 112 sofort die Feuerwehr zu alarmieren und
der Betreiber zu verständigen.
5. Missbrauch von Notfalleinrichtungen wird bestraft und die Kosten werden dem Verursacher in
Rechnung gestellt.

Bezahlung
Die Rechnungen sind in EURO-Währung grundsätzlich in bar oder per EC-Karte zu bezahlen. Bei
Beträgen ab EUR 50,00 kann mittels Kreditkarte bezahlt werden, sofern das Verwaltungspersonal eine
Kreditkarten-Zahlung akzeptiert. Sollte aus technischen Gründen bzw. mangels Akzeptanz die
Bezahlung mit der Karte nicht möglich sein, ist der Gast verpflichtet, den Rechnungsbetrag sofort in bar
zu begleichen.

Hausrecht
1. Das Personal des Campingplatzes übt das Hausrecht aus.
2. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten, insbesondere auch hinsichtlich der
Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Wohnmobilen und sonstigen Fahrzeugen sowie von
Zelten oder ähnlichen Anlagen.
3. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Campingordnung oder bei wiederholten Verstößen
dagegen kann ein Platzverweis erfolgen. Ein Anspruch auf Rückzahlung bereits abgerechneter
und/oder bezahlter Leistungen besteht in diesem Fall nicht.
4. Auf dem Campingplatz sind Handels- und Gewerbetätigkeiten aller Art, Schaustellungen sowie das
Feilbieten von Waren nicht gestattet. Gleichfalls untersagt sind Glücksspiele sowie Wettveranstaltungen.

Haftung, Schäden
1. Hinsichtlich der Haftung des Betreibers wird auf die jeweiligen AGB verwiesen.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Betreiber nicht für Schäden an Eigentum von Gästen
und/oder Nutzungseinschränkungen/Betriebsstörungen haftet, die durch höhere Gewalt (z.B. Sturm,
Hochwasser, Dauerregen), Stromausfälle oder andere technische Störungen verursacht werden, sofern dem
Betreiber bzw. sofern den Erfüllungsgehilfen des Betreibers weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur
Last gelegt werden kann, also den Betreiber kein Verschulden trifft.
3. Jeder Gast ist für sein Eigentum selbst verantwortlich. Der Betreiber haftet insbesondere nicht für Diebstahl
von Gegenständen der Gäste oder Abhandenkommen von Wertsachen, sofern dem Betreiber bzw. den
Erfüllungsgehilfen des Betreibers weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann,
also den Betreiber kein Verschulden trifft.
4. Schäden an unserem Campingplatz, die von Gästen verursacht werden, sind vom Verursacher sofort der
Rezeption zu melden und die Kosten für die Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung sind vom Gast zu tragen.
Dies gilt auch für den Missbrauch von Notfalleinrichtungen wie z.B. Feuerlöschern.
5. Eltern haften für Ihre Kinder. Bei Gruppen haftet der Vertragspartner für alle Teilnehmer.
6. Für den Wohnwagen ist eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Für ggf. herabfallende
Äste haftet der Platzhalter nur im Rahmen der Haftpflichtversicherung. Bei starken Stürmen und Unwettern
bitten wir Sie sichere Orte außerhalb der Zelte, Wohnwagen etc. aufzusuchen.

Mietunterkünfte
Folgende Regelungen gelten zusätzlich für die Nutzung von Schlaffässern, Mobilheimen/Chalets und
anderen Mietunterkünften (Objekte):
1. Die Einrichtung (Möbel, Kleininventar, Küche, technische Geräte etc.) ist pfleglich zu behandeln. Mit
Übergabe der Schlüssel beim Check-in geht die Verantwortung für das Objekt an den Gast über,
insbesondere bezüglich Mietsachschäden.
2. Bitte vermeide lärmintensives Verhalten, das deine Nachbarn stören könnte; wir bitten dich,
insbesondere Geräte mit Lautsprechern, diese nur auf Zimmerlautstärke zu betreiben und bitte nicht bei
offenen Fenster/Türen die Nachbarschaft mitzubeschallen.
3. Rauchen ist in den Objekten nicht gestattet.
4. Tiere sind nicht gestattet.
5. Bei der Abreise sind die Schlüssel an der Rezeption bis spätestens 11 Uhr beim Check-out abzugeben und
das Objekt bis dahin zu räumen. Bitte denke daran, dass das Abwaschen von Geschirr und das Leeren
der Mülleimer vor der Abreise Aufgabe der Gäste ist und nicht Bestandteil der Schlussreinigung.

Sonstiges
1. Postsendungen müssen vom Empfänger persönlich an der Rezeption abgeholt werden. Post, die
innerhalb von 14 Tagen nicht abgeholt wird, wird an den Absender mit dem Vermerk „unzustellbar“ zurückgeschickt. Es ist ausdrücklich nicht gestattet, auf dem Platz gemachte Fotos, Videos oder Filme – gleich welcher Art – zu veröffentlichen; dies gilt insbesondere für das Einstellen im Internet. Ausdrücklich untersagt ist es, Fotos, Videos, Filme oder andere Aufzeichnungen zu machen, auf denen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Betreibers enthalten sind. Das Anfertigen und Veröffentlichen solcher Dokumente darf nur mit schriftlicher Genehmigung der Betriebsleitung erfolgen. Für jedes Dokument ist eine Einzelerlaubnis erforderlich.
2. Baustellen dürfen von Gästen nicht betreten oder befahren werden. Entsprechend dürfen vom Betreiber angebrachte Absperrungen nicht überschritten oder überfahren werden. Entsprechende Beschilderungen sind zu befolgen. Eltern haften für Ihre Kinder. 
3. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Teile der Anlage und der Infrastruktur, insbesondere Sanitärgebäude und Freizeitanlagen, zeitweise aus betrieblichen Gründen geschlossen sein können (z.B. Renovierungen, Baumaßnahmen, Reparaturen und auch im Winterhalbjahr zur Anpassung an den Nutzungsbedarf bzw. aus Frostschutzgründen). Dies gilt nicht als Mangel. 
4. Das Füttern von Gänsen und anderen Wildtieren ist verboten. 

Inkrafttreten, Änderungen:
1. Diese Campingplatzordnung tritt am 22.04.2021 in Kraft. Gleichzeitig verlieren alle früheren
Campingplatzordnungen ihre Gültigkeit.
2. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.


Einen erlebnisreichen und erholsamen Aufenthalt wünscht dir dein Team vom Camping Pilsensee!